20 7.3.12 Angaben des Berufungsführers an der oberinstanzlichen Verhandlung Nachdem ihm das letzte Wort erteilt wurde, führte der Berufungsführer an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 18.02.2016 aus, er wisse, was er gemacht habe und es tue ihm sehr leid. Er sei aber auch enttäuscht von den Leuten, welche mit ihm arbeiten würden. Man habe ihm gesagt, dass man die Schritte gemäss Gutachten machen werde, das sei aber nicht passiert. Er habe Fehler gemacht und daraus gelernt. Er sei aber nicht einverstanden, weiterhin in St. Johannsen zu bleiben.