Gemäss dem psychiatrisch-psychologischen Bericht (pag. 1322 f.) habe der Berufungsführer angegeben, sich bis zur oberinstanzlichen Verhandlung auf die Massnahme einlassen zu wollen, danach werde er die Massnahme nicht mehr akzeptieren (pag. 1322). Der Bericht ist insgesamt ebenfalls positiv, die Psychologen berichten von engagierter Mitarbeit des Berufungsführers (pag. 1322 f.). Allerdings verneine dieser auch weiterhin vehement eine Problematik mit Alkohol, selbst wenn er mit Aussagen aus dem Gutachten konfrontiert werde.