Der Berufungsführer müsse in dieser Phase vermehrter Freiheitsgrade seine Alkoholabstinenz unter Beweis stellen. Nach Etablierung der Progressionsstufe B würden danach auch Übernachtungsurlaube im Rahmen der Progressionsstufe C möglich. In den nächsten Monaten solle ausserdem eine Arbeitserprobung angegangen werden, um mehr Klarheit zu den Zukunftsmöglichkeiten im Bereich Arbeit zu erlangen (pag. 1319). Die Rückmeldungen aus dem arbeitsagogischen Bereich sind ebenfalls sehr gut (pag. 1320 f.). Gemäss dem psychiatrisch-psychologischen Bericht (pag.