Im Bericht wird festgehalten, die Sozialtherapeuten erachteten Vollzugsöffnungen aufgrund des bisherigen positiven Verlaufs und zwecks Erweiterung der Übungsfelder sowie gestützt auf die Empfehlung des psychiatrischen Gutachtens vom 18.08.2015 als sinnvoll und notwendig. Der Berufungsführer habe seit der letzten Berichterstattung einige Fortschritte erzielen können, v.a. in den Bereichen Konfliktverhalten, Sucht und Delikteinsicht. Er zeige inzwischen die Bereitschaft, sich auf die Massnahme einzulassen, sei sozial gut vernetzt und pflege sein bestehendes Umfeld.