1243). Dr. med. E.________ empfiehlt im Zeitpunkt der Ergänzungsbegutachtung also eine Entlassung aus der Massnahme, dies unter der Voraussetzung, dass das notwendige Betreuungsnetz in therapeutischer und persönlicher Hinsicht installiert worden sei und der Berufungsführer über mehrere Jahre hinweg noch ambulant begleitet werde.