In diesem Zeitraum (Maximum sechs Monate) sollte die Abstinenzkontrolle nicht nur mit Atemlufttests, sondern auch mittels Haaranalyse durchgeführt werden. Gleichzeitig könne auch als zusätzlich unterstützende Massnahme eine Antabusmedikation installiert werden. Zudem sollte im erwähnten Zeitraum der soziale Empfangsraum auf eine Entlassung aus der stationären Massnahme vorbereitet werden (adäquate Wohnmöglichkeit, therapeutisches Betreuungsnetz etc.). Sollten die erwähnten Auflagen