Weiter führt Dr. med. E.________ aus, Dipsomanie-Betroffene besässen die Fähigkeit, teilweise auf Alkohol abstinent sein zu können. Die Hauptproblematik bestehe nicht im Konsumzwang, sondern eher im Kontrollverlust über die konsumierte Substanzmenge. Daher sei die vom Berufungsführer dargestellte einfache Strategie, auf Alkohol gänzlich verzichten zu wollen, durchaus als eine adäquate Strategie zu beurteilen. Es sei dem Berufungsführer im Rahmen der Begutachtung durchaus gelungen, rückfallprophylaktische Strategien darlegen zu können, die einfach strukturiert, im Alltag aber praktisch umsetzbar gewesen seien.