Im Gutachten werde zwar eine ambulante Weiterbehandlung nach einer Entwöhnungsbehandlung von drei bis sechs Monaten empfohlen, Dr. med. E.________ schreibe aber auch, dass, solange eine tiefgründige Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik im Rahmen einer stationären Behandlung nicht stattgefunden habe und ein optimales therapeutisches Betreuungsnetz nicht aufgebaut worden sei, wodurch eine längerfristige Alkoholabstinenz aufrechterhalten werden könne, von einer anhaltenden erhöhten Rückfallgefahr ausgegangen werden müsse.