Insgesamt sehen sie nur eine geringe psychotherapeutische Erreichbarkeit durch den Psychiatrisch- Psychologischen Dienst. Einen Übertritt in den offenen Bereich des Massnahmenzentrums St. Johannsen empfehlen sie trotzdem, wenn davon auszugehen sei, dass der Beschuldigte von den stärker lebenspraktischen soziotherapeutischen und arbeitsagogischen Angeboten profitieren und auf diesem Weg die Legalprognose gebessert werden könne (pag. 1159). 7.3.6 Bericht der ASMV vom 10.04.2015 betreffend Massnahmenplanung Dieser Bericht (pag. 1151 f.) enthält keine zusätzlichen Informationen betreffend den Verlauf der Massnahme.