7.3.5 Verlaufsbericht Massnahmenzentrum St. Johannsen vom 10.04.2015 Dem Verlaufsbericht vom 10.04.2015 (pag. 1153 ff.) ist unter anderem zu entnehmen, dass sich der Berufungsführer trotz des eingelegten Rechtsmittels gegen das erstinstanzliche Urteil gut auf den Alltag in der BeoT habe einlassen können. Es bestehe aber weiterhin der Eindruck, dass er Mühe habe, zu verstehen, dass es für die Behandlung seines Alkoholproblems eine mehrjährige Therapie brauche (pag. 1154). Der Bericht hält zudem fest, dass das Aktenstudium und die bisherigen Erfahrungen mit dem Berufungsführer die gestellte Diagnose bestätigen würden (pag.