7.3.4 Angaben des Berufungsführers an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Diesbezüglich wird vollumfänglich auf die erstinstanzlichen Ausführungen verwiesen (pag. 1093): «Anlässlich der Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, dass er verstehe, dass er ein Alkoholproblem habe. Er reagiere einfach über mit Alkohol. Wenn Dr. E.________ sage, er solle eine statio-