Damit verlief der Einstieg des Berufungsführers in die stationäre Massnahme unter einem anderen Vorzeichen als im Gutachten vorgeschlagen. Und auch die Schlussbemerkung, wonach die Weiterführung der Massnahme im Massnahmenzentrum St. Johannsen als sinnvoll erachtet und befürwortet werde, kann als Hinweis auf einen anderen als im Gutachten vom 10.10.2013 empfohlenen Planungshorizont interpretiert werden (pag. 985).