Bis jetzt sei er durchwegs pünktlich gewesen und im Umgang mit dem Personal sei er höflich und korrekt. Aus den Gesprächen über den weiteren Vollzugsverlauf scheine es für A.________ klar, dass er nicht zu einer stationären Massnahme verurteilt werde. Er sei davon überzeugt anlässlich der Gerichtsverhandlung mit einer ambulanten Behandlung auf freien Fuss zu kommen. Daher falle es ihm im Status des vorzeitigen Massnahmenvollzuges auch schwer, sich voll und ganz auf die Behandlung einzulassen. Er sei trotzdem kooperativ in der Zusammenarbeit mit seiner Bezugsperson.