Unter Berücksichtigung dieser Daten müsse beim Exploranden von einer erheblichen Suchtproblematik ausgegangen werden, weshalb eine stationäre Behandlung der vorliegenden Dipsomanie aus forensisch-psychiatrischer Sicht als zwingend notwendig zu erachten sei. Dabei gehe es nicht um einen Alkoholentzug, sondern um eine Entwöhnungsbehandlung, welche in einem Zeitraum von 3 - 6 Monaten durchgeführt werden solle. In der Therapie solle der Explorand auf Antabus eingestellt werden. Auch nach der stationären Behandlung solle der Explorand noch in ambulanten Rahmen psychiatrisch und psychotherapeutisch betreut werden.