Wie es zu dieser Verhaltensänderung gekommen sei, habe er nicht erklären können. Aber alleine die zur Zeit gewonnene Einsicht, dass er aufgrund des übermässigen Alkoholkonsums soziale Probleme bekommen habe und inhaftiert worden sei, könne nicht als adäquate Problemlösestrategie verstanden werden, welche geeignet wäre, künftige Rückfälle zu vermeiden. Unter Berücksichtigung dieser Daten müsse beim Exploranden von einer erheblichen Suchtproblematik ausgegangen werden, weshalb eine stationäre Behandlung der vorliegenden Dipsomanie aus forensisch-psychiatrischer Sicht als zwingend notwendig zu erachten sei.