10 Dr. med. E.________ nehme im Gutachten sehr deutlich Stellung zur Alkoholerkrankung, zur Erforderlichkeit einer Massnahme und auch zu deren Erfolgsaussichten; er habe sich klar für eine stationäre und dezidiert gegen eine ambulante Massnahme ausgesprochen. Das Gutachten genüge den Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.