1328 f.). Der Berufungsführer befinde sich derzeit in einer stationären Massnahme weil er seine Frau, seine Tochter und deren Freund in brutalster Weise attackiert habe, dies stehe nachgewiesenermassen in Zusammenhang mit dem übermässigen Alkoholkonsum. Die Tochter habe bestätigt, dass der Berufungsführer eigentlich ein todlieber Mensch sei. Dies jedoch nur, wenn er nüchtern sei. Wenn er hingegen zur Flasche greife, gerate er total ausser Kontrolle und werde zu einem sehr gefährlichen Menschen. Im Nachhinein habe er sich immer wieder entschuldigt und beteuert, er werde nicht mehr trinken.