Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten sei es bei den Taten seines Mandanten nicht zu einer zufälligen Opferwahl gekommen. Dieser sei aber auch für seine eigene Familie keine Gefahr mehr; er bedaure zwar, dass es nicht mehr zu einem gemeinsamen Lebensabend mit seiner Ex-Frau kommen werde, habe aber den Kontaktabbruch akzeptiert. Auch die Beziehung zu seiner Tochter und deren Freund sei abgebrochen. Hingegen habe er guten und intensiven Kontakt zu anderen Familienmitgliedern (pag. 1327).