er habe versucht, so gut wie möglich zu kooperieren, da die Alternative der normale Strafvollzug gewesen wäre. Er sei zudem erfreulicherweise bereit, nach Abbruch der stationären Massnahme alle notwendigen ambulanten therapeutischen Massnahmen wahrzunehmen und keinen Alkohol mehr zu konsumieren, er wisse auch, dass er auf Hilfe angewiesen sei. Seine Absichten könnten mit einer geeigneten ambulanten Therapie unterstützt und Rückfälle so verhindert werden (pag. 1326 f.). Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten sei es bei den Taten seines Mandanten nicht zu einer zufälligen Opferwahl gekommen.