_, wonach eine Entlassung aus der stationären Massnahme bereits zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen werden könne, würden nicht verstanden oder schlicht ignoriert. Die Verantwortlichen des Massnahmenzentrums St. Johannsen müssten gezielt auf eine Entlassung aus der stationären Massnahme hinarbeiten, würden stattdessen aber weiterhin eine Massnahme i.S.v. Art. 60 StGB vollziehen. A.________ habe bereits eine absolut positive Entwicklung hinter sich; er habe versucht, so gut wie möglich zu kooperieren, da die Alternative der normale Strafvollzug gewesen wäre.