Auch habe er keine Bemühungen unternommen, um an Alkohol zu gelangen. Aus den Verlaufsberichten des Massnahmenzentrums St. Johannsen gehe nun aber hervor, dass die Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt von einer Entwöhnungsphase von drei bis sechs Monaten ausgegangen, sondern dass vielmehr eine mehrjährige Suchtbehandlung i.S.v. Art. 60 StGB geplant worden sei. Sein Klient sei damit jedoch nie einverstanden gewesen und sei es auch heute noch nicht (pag. 1326). Die neuen Verlaufsberichte seien erfreulicherweise sehr positiv, sein Mandant habe sich gut eingelebt.