8 7.2 Vorbringen der Parteien 7.2.1 Verteidigung Rechtsanwalt B.________ machte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, das ursprüngliche forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. E.________ habe eine stationäre Alkoholentwöhnung von drei bis sechs Monaten, unmittelbar gefolgt von einer ambulanten Therapie, empfohlen (p. 274). Sein Mandant habe sich damit einverstanden gezeigt, habe deshalb auch ein Gesuch um vorzeitigen Massnahmenantritt gestellt.