7 7. Massnahme 7.1 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz macht in der schriftlichen Urteilsbegründung zunächst Ausführungen zu den theoretischen Grundlagen der Anordnung einer Massnahme (pag. 1091), gibt den Inhalt des psychiatrischen Gutachtens von Dr. med. E.________ vom 10.10.2013, des Verlaufsberichts des Massnahmenzentrum St. Johannsen vom 16.06.2014 sowie die Angaben des Berufungsführers an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in zusammengefasster Form wieder (pag. 1091 f., pag.