6 wähnte Bemessung der Strafe auswirken. Gemäss den Materialien solle die Frage des (teil-)bedingten Strafvollzugs unter diesen Teilpunkt fallen (SCHMID, Praxiskommentar, N 19 f. zu Art. 399; ders., Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, N 1548 FN 283). Auf SCHMID verweisen auch HUG/SCHEIDEGGER in: DONATSCH/HANSJAKOB/LIEBER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, N 20 zu Art. 399. Dieselbe Meinung teilt auch MAURER wenn er ausführt, Abs. 4 von Art.