1.7. der Tätlichkeiten, begangen am 14. Juli 2013 in Biel zum Nachteil von C.________ (gemäss Urteilsdispositiv Ziff. I/7.); 1.8. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen am 14. Juli 2013 in Biel und anderswo durch Besitz diverser verbotener Waffen als serbischer Staatsangehöriger sowie Mitsichtragen einer verbotenen Waffe als serbischer Staatsangehöriger (gemäss Urteilsdispositiv Ziff. I/8.). 2. Und A.________ verurteilt worden ist zu: