Der stv. Generalstaatsanwalt F.________ beantragte im Rahmen seines Parteivortrages Folgendes (pag. 1327 f.): «I. 4 Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 8. Juli 2014 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. Insofern als A.________ schuldig erklärt worden ist 1.1. der Gefährdung des Lebens, begangen am 14. Juli 2013 in Biel zum Nachteil von G.________ (gemäss Urteilsdispositiv Ziff. I/1.);