2. A.________ sei in Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 08. Juli 2014 zu verurteilen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzuges im Umfange von 17 Monaten, bei einer Probezeit von 3 Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- resp. Sicherheitshaft resp. des vorzeitigen Massnahmenvollzugs sowie zu einer ambulanten Suchtbehandlung. 3. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen von Amtes wegen zu treffen, insbesondere sei das Honorar des amtlichen Verteidigers gemäss einzureichender Honorarnote festzusetzen.»