Die Parteien verzichteten auf das Stellen von Zusatzfragen. Mit Schreiben vom 11.11.2015 reichte die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug sodann einen Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen, datierend vom 04.11.2015, zu den Akten (pag. 1284 ff.). Am 27.11.2015 ging beim Obergericht des Kantons Bern zudem die Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vom 24.11.2015 ein (pag. 1300 f.). Schliesslich wurden mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung von Amtes wegen ein aktueller Therapieverlaufsbericht (datierend vom 04.02.2016, pag.