massgebend für die Beantwortung dieser Frage sei zunächst ein fundierter Kenntnisstand über die aktuelle Situation. Damit sei aber auch dargetan, dass sich vorerst die Einholung von Berichten zur aktuellen Situation des Berufungsführers aufdränge. Nach Eingang der angeforderten Berichte werde es der Verteidigung freistehen, den abgewiesenen Antrag erneut zu stellen (pag. 1125 f.).