60 StGB sowie namentlich der aktuelle und weiter geplante Vollzug dieser Massnahme im Massnahmenzentrum St. Johannsen seinen gutachterlichen Empfehlungen vom 10.10.2013 entspreche oder nicht (pag. 1112). Zur Begründung führte er aus, im erwähnten Gutachten werde eine stationäre Alkoholentwöhnung während einer Dauer von drei bis sechs Monaten und danach eine ambulante Behandlung empfohlen. Damit habe sich der Berufungsführer ausdrücklich einverstanden erklärt.