3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Rechtsanwalt B.________ beantragte mit Berufungserklärung vom 10.12.2014, es sei bei Dr. med. E.________ in Ergänzung zum forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 10.10.2013 ein Bericht einzuholen, welcher sich darüber zu äussern habe, ob die gerichtlich angeordnete stationäre Suchtbehandlung i.S.v. Art. 60 StGB sowie namentlich der aktuelle und weiter geplante Vollzug dieser Massnahme im Massnahmenzentrum St. Johannsen seinen gutachterlichen Empfehlungen vom 10.10.2013 entspreche oder nicht (pag.