unter Auferlegung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 13‘023.85, und 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4‘000.00, insgesamt ausmachend CHF 17‘023.85, an den Kanton Bern. III. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, begangen am 25.2.2008 durch versuchte Täuschung der Behörden; und wird aufgrund dessen und der rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I.3.1. und Ziff. I.3.2. hiervor