52 4. A.________ im Zivilpunkt in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und Art. 432 ff. StPO verurteilt wurde, CHF 19‘600.00 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 28.3.2014 an die Privatklägerin C.________ zu bezahlen, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten für die Beurteilung der Zivilklage. 5. E.________ vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ihre Zivilklage zurückgezogen hat und sie diese in Anwendung von Art. 122 Abs. 4 StPO auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann.