Der Beschuldigte hat demzufolge die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1‘000.00 (1/5 der Verfahrenskosten) zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten vor Obergericht in der Höhe von CHF 4‘000.00 (4/5 der Verfahrenskosten) sind vom Kanton Bern zu tragen.