der insgesamt erfolgten Frei- und Schuldsprüche rechtfertigt sich neu die Aufteilung der restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘279.80 im Verhältnis von 4/5 an den Kanton Bern und 1/5 an den Beschuldigten. Der Kanton Bern hat folglich die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 13‘023.85 (4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten) zu tragen. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘255.95 (1/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten) gehen zu Lasten des Beschuldigten. 23.2. Kosten des Rechtsmittelverfahrens