Bern hat folglich für die erfolgte Einstellung des Verfahrens Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘925.00 zu bezahlen. Die restlichen vorinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘279.80 (CHF 18‘204.80 abzüglich CHF 1‘925.00 für die Einstellung) werden unter Berücksichtigung der hier erfolgten Freisprüche neu auferlegt. In Anbetracht der insgesamt erfolgten Frei- und Schuldsprüche rechtfertigt sich neu die Aufteilung der restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘279.80 im Verhältnis von 4/5 an den Kanton Bern und 1/5 an den Beschuldigten.