1554, S. 2 des erstinstanzlichen Dispositivs). Zusätzlich hat sie einen Betrag von CHF 5‘500.00 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt (insgesamt ausmachend CHF 7‘425.00). Zumal die Einstellung in Rechtskraft erwachsen ist, wird die