18‘204.80 Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz werden weder das Honorar für die amtliche Verteidigung noch die Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft in die Verfahrenskosten einberechnet. Für die Einstellungen hat die Vorinstanz 1/5 der Kosten der Voruntersuchung (CHF 7‘000.00 Gebühren, CHF 2‘624.80 Auslagen), ausmachend CHF 1‘925.00, ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt (pag. 1656, S. 64 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1554, S. 2 des erstinstanzlichen Dispositivs).