22. Konkrete Strafe Es wird eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen ausgefällt. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Aufgrund der bescheidenen finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist ein minimaler Tagessatz von CHF 10.00 festzusetzen.