Die Erweiterung erfolgte jedoch anlässlich der Hauptverhandlung und führte zu keinem erheblichen Mehraufwand. Bei den vorgeworfenen Taten handelt es sich teilweise um schwere Straftaten mit hoher Strafandrohung, insbesondere bei der Vergewaltigung, weshalb das lang andauernde Verfahren für den Beschuldigten belastend war. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine Verfahrensdauer von insgesamt fast sechs Jahren bis zum erstinstanzlichen Urteil und fast acht Jahren bis zum Urteil vor oberer Instanz zu lang. Konkret erachtet die Kammer einen Abzug von rund 20% als angemessen.