47 von einem durchschnittlichen Aufwand gesprochen werden, zumal die Aktenlage durchaus überschaubar ist. Das Strafverfahren wurde auf weitere Delikte ausgedehnt (pag. 2, Widerhandlung AuG; pag. 1509 und 1536, Widerhandlung AuG und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage in der Zeit vom 11.12.2006 bis 5.10.2007 anstelle von ursprünglich 25.1.2007 bis 5.10.2007). Die Erweiterung erfolgte jedoch anlässlich der Hauptverhandlung und führte zu keinem erheblichen Mehraufwand.