Zwischen dem Überweisungsbeschluss und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung lagen damit fast vier Jahre. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien am 5.8.2014 zugestellt (pag. 1658 f.), wobei die erste Hauptverhandlung vor Obergericht am 20.8.2015 und die Fortsetzungsverhandlung am 16.6.2016 stattfand. Das vorliegende Verfahren war relativ umfangreich, zumal zahlreiche Zeugen befragt und verschiedene Delikte zu beurteilen waren. Nichtsdestotrotz kann noch