Das Strafverfahren wurde in casu am 7.7.2008 formell eröffnet (pag. 1), nachdem das Opfer am 20.3.2008 bei der Polizei Anzeige erstattet hat (pag. 56 ff.). Am 7.5.2010 erfolgte der Überweisungsbeschluss (pag. 1163 ff.). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand vom 26.3. bis 28.3.2014 statt (pag. 1507 ff.), nachdem der ursprünglich angesetzte Termin für die Hauptverhandlung vom 8.-10.12.2010 abgesetzt worden ist (pag. 1187, 1236), um weitere Beweismassnahmen zu ergreifen. Zwischen dem Überweisungsbeschluss und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung lagen damit fast vier Jahre.