20. Täterkomponenten In Bezug auf die Täterkomponenten kann auf die folgenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1652 f., S. 60 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Der Beschuldigte ist in der Türkei geboren und dort als ältester von drei Geschwistern bei den Eltern aufgewachsen. Der Vater ist unterdessen pensioniert, die Mutter ist Hausfrau. Nach der Grundschule besuchte er höhere Schulen zwecks Ausbildung zum Coiffeur, als was er nach Ausbildungsabschluss arbeitete. Wie bereits eingehend dargelegt, kam er nach der Heirat mit dem Opfer im Rahmen des Familiennachzugs am 24.12.2005 in die Schweiz.