Der nicht eingetretene Erfolg wirkt sich allerdings zu seinen Gunsten leicht mindernd, im Umfang von 10 Strafeinheiten, auf die Strafe aus. Bezüglich des subjektiven Tatverschuldens ist zu erwähnen, dass der Beschuldigte auch hier direktvorsätzlich gehandelt hat. Er wollte seine Aufenthaltsbewilligung mit