44 18. Zum Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung Die VBRS Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (S. 8 der VBRS Richtlinien, Stand 1.7.2015). Zumal in casu das Verschlechterungsverbot gilt, kann von der Kammer keine Verbindungsbusse ausgesprochen werden. Bei Art. 96 Ziff.