15. Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung Die Schuldsprüche bezüglich dem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und dem Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung blieben unangefochten. Es kann damit integral auf die zutreffenden Ausführungen zur rechtlichen Würdigung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1647 ff., S. 55 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 42 V. Strafzumessung