Dass die Ehe gescheitert war – nachdem das Opfer ausgezogen und bezüglich der Trennung diverse Kontakte mit dem Anwalt des Opfers stattgefunden hatten – stand fest. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass noch ein Ehewille bestanden hat. Weil das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung durch den Migrationsdienst abgewiesen wurde, blieb der Erfolg aus. Nichts desto trotz wäre die wesentliche Tatsache, über welche der Beschuldigte zu täuschen versucht hat, geeignet gewesen, einen Irrtum beim Migrationsdienst zu erwecken, um die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern.