__ eingegangen ist, ist zweifellos wesentlich. Zwar ist korrekt, dass eine aussereheliche Beziehung alleine, noch nicht beweisen muss, dass der Ehewille gescheitert ist. Allerdings hat der Beschuldigte in casu nicht nur eine aussereheliche Beziehung geführt, sondern ist mit dieser ausserehelichen Beziehung in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Die neue Beziehung war demnach bereits gefestigt. Ferner haben sich die Ehegatten bereits Monate vor dieser neuen Beziehung getrennt. Dass die Ehe gescheitert war – nachdem das Opfer ausgezogen und bezüglich der Trennung diverse Kontakte mit dem Anwalt des Opfers stattgefunden hatten – stand fest.