14. Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (versuchte Täuschung) Betreffend die theoretischen Grundlagen zu Art. 118 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1645, S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Bezüglich des objektiven Tatbestandes muss festgehalten werden, dass entgegen den Ausführungen der Verteidigung der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Schreibens an den Migrationsdienst bereits mit AA.________ zusammen war und die Beziehung nicht erst im März 2008 begonnen hat.